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Westeifel Werke Fachausschuss

Fachausschuss

Dem Fachausschuss, der in regelmäßigen Abständen mehrmals jährlich in der Werkstatt tagt, kommt eine maßgebliche Bedeutung zu.
Er spricht Empfehlungen aus über den Zugang der Menschen mit Behinderung zum Berufsbildungsbereich und welche Fördermaßnahmen bei einer Übernahme in die Werkstatt auszuführen sind. Der Fachausschuss berät ebenfalls über den Zugang des Mitarbeiters mit Handicap zum Arbeitsbereich sowie über die weiteren Eingliederungsmöglichkeiten und Perspektiven hinsichtlich des allgemeinen Arbeitsmarkts. 

Dem Fachausschuss gehören Vertreter folgender Einrichtungen an:

  • Bundesagentur für Arbeit
  • Überörtlicher Träger der Sozialhilfe
  • Örtlicher Träger der Sozialhilfe (beratend)
  • Werkstatt für Menschen mit Behinderung.

Vertreter von geeigneten Schulen sowie andere Leistungs-/Kostenträger wirken beratend mit. Mit Einführung des Bundesteilhabegesetzes zum 1.1.2018 kann es zum Wegfall des Fachausschusses kommen.