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Werkstatträte: Mitbestimmung am Arbeitsplatz? Na klar!

Gerolstein/Hermesdorf/Weinsheim. Wohin wende ich mich als Arbeitnehmer, wenn ich mich z.B. vom Arbeitgeber oder von anderen Arbeitnehmern benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühle? Diese Frage würde wohl, zumindest in größeren Unternehmen, zur Antwort „Natürlich an den Betriebsrat“ führen. Einen vom Arbeitgeber unabhängigen Ansprechpartner im Unternehmen zu haben, der einem am Arbeitsplatz eine gewisse Form von Mitbestimmung garantiert, stärkt sicherlich die Position jedes Arbeitnehmers und trägt zum eigenen Wohlbefinden bei. Doch wie sieht dies eigentlich bei Menschen mit Behinderung aus, die in Werkstätten wie den Westeifel Werken beschäftigt sind?

Die Antwort ist ganz klar! In jeder Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) wird von den Beschäftigten ein Werkstattrat und eine Frauenbeauftragte gewählt. Diese Wahlen haben im Unternehmensverbund der Westeifel Werke erst im letzten November stattgefunden. Die gewählten Personen vertreten die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Werkstattleitung und unterstützen diese bei Fragen am Arbeitsplatz. Die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte für Beschäftigte in der Werkstatt regelt die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO). Bei der Unternehmensgruppe der gemeinnützigen Westeifel Werke GmbH der Lebenshilfen Bitburg, Daun und Prüm, werden die Interessen der Beschäftigten mit Behinderung sogar von zwei Werkstatträten vertreten. So gibt es den Werksattrat der Westeifel Werke (WEW) und den des Tochterunternehmens EuWeCo. Doch welche Aufgaben und Möglichkeiten haben die Werkstatträte genau?


Mitbestimmung und Mitwirkung

Einer, der sich mit der Arbeit der Werkstatträte sehr gut auskennt, ist Franz-Josef Basner, Mitarbeiter im Unternehmensverbund der Westeifel Werke und Vertrauensperson für die Mitglieder beider Werkstatträte. „Werkstatträte gibt es in Deutschland seit 2001. Sie werden an ihren Standorten alle vier Jahre neu gewählt“, erklärt Basner. „Davor gab es sogenannte Behindertenvertretungen. Diese waren jedoch nicht gesetzlich geregelt. Wichtige Entscheidungen, die heute die Räte treffen, wurden damals immer von der Geschäftsführung und einem Elternbeirat getroffen. Doch inzwischen sind Werkstatträte ein Standard in deutschen Werkstätten und ihre Rechte sind genau geregelt.“ Doch welche Rechte haben diese Räte gegenüber ihrem Arbeitgeber? „Laut Verordnung haben Werkstatträte Rechte in den Kategorien ‚Mitbestimmung‘, ‚Mitwirkung‘ sowie ‚Unterrichtungsrechte‘. In jedem Bereich steht festgeschrieben, wie die Werkstatträte hier beteiligt werden müssen“, so Franz-Josef Basner. „In der Kategorie „Mitbestimmung“ ist der Werkstattrat zwingend zu beteiligen und es muss eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Hier darf nicht gegen den Werkstattrat entschieden werden. Das betrifft etwa die Bereiche Arbeitsentgelte, Inhalte einer Werkstattordnung, Arbeitszeiten und Pausen, den Urlaubsplan, die Verpflegung, etc. Bei der ‚Mitwirkung‘ ist der Werkstattrat auch zwingend zu beteiligen, seine Rechte sind aber nicht so umfangreich wie bei der ‚Mitbestimmung‘. Es soll eine einvernehmliche Lösung angestrebt werden. Das betrifft u.a. die Bereiche Arbeitssicherheit, Gestaltung der Arbeitsplätze, Arbeitskleidung, die Planung von Neu- und Umbauten, usw. Bei Themen, die in die Kategorie ‚Unterrichtungsrechte‘ fallen, muss der Werkstattrat nur informiert werden, aber er wirkt nicht wirklich mit. So zum Beispiel beim Verlauf und Ergebnis von Eltern- und Betreuerversammlungen oder bei der Einstellung, Versetzung und Umsetzung von Fachpersonal.“ Bei genauerem Blick auf die Rechte wird somit schnell klar, dass die Werkstatträte in vielen Bereichen in ihrem Unternehmen mitbestimmen und mitgestalten dürfen. Kein Wunder also, dass es immer zahlreiche potentielle Kandidaten gibt, wenn wieder eine Wahl ansteht. „Es ist relativ leicht, Personen zu finden, die mitmachen wollen. Die Mitglieder der Räte sind immer mit Spaß und Engagement bei der Sache“, so die Vertrauensperson.


Mit vollem Einsatz für die Kollegen

Eine, die schon seit vielen Jahren mit großem Eifer und Einsatzwillen im Werkstattrat der WEW tätig ist, ist Iris Hermes. Wann immer einer der betreuten Mitarbeiter etwas auf dem Herzen hat, ist Hermes, die in der Ballondruckerei in Hermesdorf arbeitet und im Werkstattrat das Amt der 1. Vorsitzenden innehat, zur Stelle, um ihrem Kollegen zu helfen. „Ich habe als Mitglied des Werkstattrates eine große Verantwortung für meine Kollegen. Es ist wichtig, dass es den Leuten gut geht und sie sich an ihrem Arbeitsplatz wohl fühlen können. Dafür setzen wir uns ein und wir haben ja auch viele Möglichkeiten der Mitbestimmung, die wir dann nutzen“, so Hermes. Wir haben eine sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und dem Betriebsrat. So soll das auch sein.“


Themen für die Werkstatträte gibt es aus Sicht von Hermes genug. Gerade in Zeiten, in denen in Medien und von politischer Seite immer häufiger kritische Töne bezüglich Werkstätten für Menschen mit Behinderung laut werden, hebt Iris Hermes, die auch in der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstatträte Rheinland-Pfalz im Vorstand tätig ist, die Wichtigkeit und Bedeutung der Werkstätten bei ihrer Arbeit immer wieder hervor. „Werkstätten sind gut und wichtig. Sie müssen erhalten bleiben und dafür setzen meine Ratskollegen und ich uns ein“, sagt Hermes. „Viele Dinge, die in den Medien diskutiert werden, sind nicht selten falsch dargestellt oder hätten für uns sogar negative Auswirkungen. So zum Beispiel die Forderung nach Mindestlohn. Einen Mindestlohn möchte ich und auch der größte Teil meiner Kollegen nicht haben. Der Mindestlohn hätte nämlich zum Beispiel zur Folge, dass die ganzen begleitenden Angebote und Freizeiten wegfallen würden. Aber genau so etwas brauchen die Leute. Das ist unheimlich wichtig. Mehr Geld ist ja prima, aber wir sollten nicht schlechtreden, was wir haben, schließlich arbeiten wir ja nicht ohne Grund in einer Werkstatt und erhalten hier schon viele Extras, die ein regulärer Arbeitnehmer niemals bekäme. Gefährlich wäre der Mindestlohn meiner Meinung nach sogar für die schwächeren Kollegen unter uns, denn die hätten bei diesem System erhebliche Nachteile. Daher kommen solche Forderungen auch nur von Menschen mit Behinderung, die mit Glück eine tolle Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt gefunden haben oder die körperlich kaum Einschränkungen haben. Dann ist so eine Forderung auch leicht. Ich persönlich würde daher eher mal über ein Basisgeld nachdenken.“


Iris Hermes ist mit ganzem Herzen bei der Sache und verdeutlicht mit ihren Positionen, wie wichtig und bereichernd die Einbindung von Werkstatträten in die Unternehmen ist und was ihre Mitglieder für Ihre Kollegen alles bewegen können. Hier wird Mitbestimmung und Zusammenarbeit gelebt.

Iris Hermes, Vorsitzende des Werkstattrates der WEW, ist bei den Westeifel Werken am Standort in Hermesdorf, sowohl in der Ballondruckerei als auch an der Zentrale tätig. Foto: Schröder/WEW