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Besuch der Werkstätten weiterhin freiwillig

Aktuelle Infos vom 15.02.2021: Am Mittwoch, 10.02.2021,sind die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten zu dem Ergebnis gekommen, den Lockdown bis zum 07.03.2021 zu verlängern. Für den Betrieb der Werkstätten gilt aktuell die 10. rheinlandpfälzische Landesverordnung vom 12.02.2021.

Bis zum 14.03.2021 ist der Besuch der Werkstatt für unsere Betreuten freiwillig. Wer nicht kommen möchte, muss kein ärztliches Attest vorlegen.