Arbeiten auf ausgelagerten Arbeitsplätzen
Auf dem Weg zum ersten Arbeitsmarkt
Zum Zweck des Übergangs bieten wir unseren Mitarbeitern mit Handicap ausgelagerte Arbeitsplätze in einem Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts (§ 219 SGB IX) an. Hierbei handelt es sich ebenfalls um Plätze bei unseren Kooperationspartnern aus der regionalen Industrie.
VerschiedeneMöglichkeiten
Es sind sowohl Einzelarbeitsplätze als auch Gruppenarbeitsplätze möglich. Ziel ist es, bei entsprechendem Verlauf, diese Arbeitsplätze in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis umzuwandeln oder dauerhaft als ausgelagerte Arbeitsplätze zu erhalten. Diese Mitarbeiter werden regelmäßig von unseren Integrationsfachkräften in den externen Betrieben besucht und betreut.
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